by ID Immobilien AG

Termine und Konditionen

1) Vertragsabschluss
Mit der Bestätigung der Buchung/Reservierung durch die Vertreterin der Eigentümerschaft des Mietobjektes, ID-Immobilien AG Bern, die nach Eintreffen des Zahlungsnachweises für die Anzahlung erfolgt, tritt der Vertrag zwischen Kunde und Eigentümer der Liegenschaft in Kraft. Die Bestätigung der Buchung/Reservierung erfolgt per E-Mail und per Post. Trifft der unterzeichnete Vertrag und die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin bei der Vertreterin ein, so kann diese ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
 
2) Mietvertrag für ein Feriendomizil
Es handelt sich um einen Mietvertrag für ein Feriendomizil nach italienischem Recht. Der Kunde bestätigt, das Mietobjekt nur zum Zwecke eines Urlaubs zu benützen, an der im Vertrag aufgeführten Adresse einen festen Wohnsitz zu haben und nach Ablauf der Mietdauer keine Rechte irgendwelcher Art am Mietobjekt zu besitzen.
 
3) Zahlungsbedingungen
Der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis ist wie folgt zu bezahlen.
40 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
60 % Schlusszahlung 30 Tage vor Mietbeginn
 
4) Zahlungsbestätigung und Wegbeschreibung
Nach Eintreffen der Restzahlung bei ID Immobilien AG erhält der Kunde per E-Mail eine entsprechende Bestätigung zum Mietcoupon/Voucher sowie die Wegbeschreibung.
 
5) Ausweispflicht
Bei Ankunft hat sich der Kunde mit oben stehendem Mietcoupon / Voucher, der Be-stätigung über die Restzahlung sowie einem Ausweispapier (Identitätskarte oder Reisepass) auszuweisen. Die im Mietcoupon / Voucher enthaltenen Daten werden für die Registrierung der Reisenden nach Italienischem Recht erhoben.
 
6) Sorgfaltspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
Verstossen der Kunde oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtung des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann die Eigentümerschaft resp. deren Vertretung den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
 
7) Kaution
Je nach Ausbaustandard kann eine Mietkaution vereinbart werden.
Die Kaution wird direkt bei der Schlüsselübergabe der Eigentümerschaft oder deren Vertretung bar bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Eigentümerschaft oder deren Vertreter kann dem Kunden den Zutritt zum Mietobjekt verwehren, wenn die Kaution nicht bezahlt wird.
Die Kaution wird am Ende der Mietdauer unter Verrechnung der Endreinigung und allfälliger Mängel an der Mietsache rückvergütet. Sollten die Schäden die Kaution übersteigen, haftet der Kunde für den Restbetrag.
 
8) Endreinigung
Die vereinbarten Kosten für die Endreinigung werden direkt von der Kaution abgezogen. Ist keine Entschädigung für die Endreinigung vorgesehen und diese muss vom Kunden vorgenommen werden, behält sich die Eigentümerschaft oder deren Vertretung für den Fall, dass das Mietobjekt nicht in ordentlichem Zustand hinterlassen wird, vor einen Kostenanteil von mind. 60 Euro für Nachreinigung von der Kaution abzuziehen.
 
9) Recht der Eigentümerschaft auf Zugang zur Liegenschaft
Die Eigentümerschaft oder deren Vertretung haben, falls erforderlich, freien Zugang zum Eigentum für grössere Wartungsarbeiten (Garten, Schwimmbad, etc.)
 
10) Belegung des Mietobjektes
Gestützt auf italienisches Recht kann die Eigentümerschaft vom Kunden eine Personalienliste aller anwesenden Personen verlangen. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (Erwachsene und Kinder) belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt.
 
11) Nebenkosten
Wenn im Mietvertrag vereinbart wird, dass Kosten für Elektrizität, Gas, Wasser, Heizung nicht im Mietpreis eingeschlossen sind, so sind diese am Ende der Mietperiode an die Eigentümerschaft oder deren Vertretung bar zu begleichen.  
Bitte beachten Sie: In Italien ist gesetzlich vorgeschrieben, die Heizung nur zwischen
1. November und 15. April zu benützen.  
 
12) Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit unter folgenden Bedingungen vom Mietvertrag  zurücktreten
100 % des vereinbarten Mietpreises 1 bis 19 Tage vor Mietbeginn
70 % des vereinbarten Mietpreises 20 bis 29 Tage vor Mietbeginn
40 % des vereinbarten Mietpreises ab Reservationsbestätigung bis 30 Tage vor Mietbeginn
kostenfrei vor definitiver Reservationsbestätigung
 
Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Eigentümer zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Kunde und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
 
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Vertreterin ID Immobilien AG (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag)
 
Bei vorzeitigem Mietabbruch oder bei Nichtantreten der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
 
13) Annullationskosten-Versicherung
ID Immobilien AG empfiehlt den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.
 
14) Rücktritt durch den Vermieter
Die Eigentümerschaft behält sich vor, in Ausnahmesituationen, bis eine Woche und nicht weniger als eine Woche vor Mietbeginn den Mietvertrag unter Erstattung der gesamten geleisteten Kosten zuzüglich 40 % Entschädigung zu kündigen, mit dem ausdrücklichen Ausschluss von weiteren Vergütungen für entstandene Unkosten. 
 
15) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zwischen Kunde und Eigentümer der Liegenschaft ist einzig das Gericht von Lecce zuständig. Für die Beziehungen zwischen dem Kunden und ID Immobilien AG ist Schweizerisches Recht anwendbar.